WHG-BEHÄLTER ZUR SICHEREN LAGERUNG VON WASSERGEFÄHRDENDEN STOFFEN

Wassergefährdende Flüssigkeiten müssen laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aus Umweltschutzgründen so gelagert werden, dass die Verunreinigung des Grund- oder Oberflächenwassers ausgeschlossen wird. Raff + Grund ist Fachbetrieb nach §19.1 Wasserhaushaltsgesetz. Unsere Behälter sind entsprechend konstruktiv ausgelegt, qualitativ hochwertig hergestellt und mit der entsprechenden Ausstattung versehen, damit diese hohen Anforderungen in allen Punkten erfüllt werden.

 

Selbstverständlich werden vor der Auslieferung die notwendigen Prüfungen wie das Farbeindringverfahren oder eine Röntgenprüfung durchgeführt. Abgerundet wird das Fertigungsprogramm mit separaten Auffangwannen nach WHG, die ebenfalls entsprechend ausgelegt, gebaut und mit einer Dokumentation geliefert werden.